Definition und Erkennungsmerkmale
Ein Beschlagwerk ist ein Streifen-, Band- und Stegornament in Form einer symmetrischen Flächenfüllung. Die flachen, bandartigen Bestandteile verlaufen mit meist hart gebrochener Bewegung und ohne Tiefenstaffelung. Die Bandbreite bleibt in der Regel konstant. Verbindungsstellen werden durch Löcher, Rauten, Bossen sowie Nagel- und Nietkopfformen betont, was das Ornament wie metallene Beschläge wirken lässt. Es handelt sich um eine aus dem Rollwerk abgeleitete Sonderform ohne rahmende Funktion. Die Bezeichnung „Beschlagwerk“ geht auf Hans Vredemann de Vries zurück, der sie 1565 in einem Vorlagenwerk erwähnte. Die Form wird dem niederländischen Ornamentstecher Cornelis Floris zugeschrieben.
Varianten
Das Beschlagwerk tritt in verschiedenen Gestaltungsformen auf, darunter:
- Als schabloniertes Flächenornament in der Wand- und Deckenmalerei
- In der Architektur als plastisches Schmuckmotiv
- In der Tischlerei für Abschlussleisten, Rahmen, Füllungen
- In der Gebrauchsgrafik als dekoratives Zierornament
- Verwendung von Bossen, Nietformen oder Löchern zur Gliederung
- Architektur: an Erkern, Portalen, Giebeln und Stützgliedern
- Malerei: als schabloniertes Ornament in der Raumausstattung
- Tischlerei: für Möbelteile und Gebrauchsgegenstände
- Gebrauchsgrafik: als ornamentales Gestaltungsmotiv
- Materialien: Stein, Stuck, Holz, Metall (auch in der Goldschmiedekunst)
Stilepochen und Verwendung
- Renaissance um 1600: Verbreitung des Beschlagwerks in Architektur und Grafik, besonders durch Muster- und Vorlagenbücher
- Neorenaissance (ca. 1870–1890): Wiederverwendung als dekoratives Element an Gebäuden und in der Ausstattung
Zusammenfassung
Das Beschlagwerk ist ein flächengebundenes Bandornament ohne Tiefenwirkung, das durch seine an Metallbeschläge erinnernde Gestaltung auffällt. Es wurde um 1600 entwickelt und erlebt im Historismus eine Wiederbelebung, mit vielseitiger Anwendung in Architektur, Kunsthandwerk und Grafik.
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