Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 4 C – Kleiner Asbestschein
16. November | 8:30 – 19. November | 12:00
Asbest ist in vielen Bestandsgebäuden weiterhin vorhanden und stellt bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Für zahlreiche Tätigkeiten ist deshalb ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 verpflichtend.
Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet im November einen behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C an. Der Lehrgang vermittelt praxisnah das notwendige Wissen für einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit asbesthaltigen Materialien und wird in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Schulungsträger durchgeführt. Die Dozenten der STS Service & Rent GmbH verfügen über die erforderliche Zertifizierung und langjährige Praxiserfahrung.
Termin und Ablauf
- Lehrgang (16 Unterrichtseinheiten): 16.–17. November 2026
- Lehrgangsform: Präsenzlehrgang
- Praxisnahe Vermittlung durch zertifizierte Fachdozenten
- Inklusive Lehrgangsunterlagen und Prüfungsabnahme nach TRG am 19. November 2026 durch die Landesdirektion Sachsen
- Verpflegung mit Getränken über den Tag sowie Snacks und Mittagessen (auch vegetarisch möglich)
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Bau- und Ausbaugewerken sowie an Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.
Inhalte
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
- Typische Verwendung im Gebäudebestand
- Rechtsvorschriften und Technische Regeln (TRGS 519)
- Arbeitsverfahren und emissionsarme Verfahren
- Schutzmaßnahmen und Baustellenorganisation
- Personelle Anforderungen und Verantwortung
- Umgang mit asbesthaltigen Abfällen
Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C („kleiner Asbestschein“). Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der TRGS 519 in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.
Anmeldung
Anmeldeschluss: 11. November 2026
Kontakt: Laurien Friese
0341 2188-236 |
Warum der Lehrgang wichtig ist
Gerade im Gebäudebestand – etwa bei Dachplatten, Fassaden, Putzen oder Klebern – sind asbesthaltige Materialien häufig anzutreffen. Der sachgerechte Umgang schützt die Gesundheit der Beschäftigten und ist rechtlich verpflichtend.

