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Fördermöglichkeiten für den Masterkurs
Restaurator im Handwerk
Förderung mit Aufstiegs-BAföG / AFBG
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) unterstützt der Staat Menschen bei ihrer Qualifizierung. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem AFBG nicht.
Im Handwerk sind über dieses Instrument beispielsweise Meisterfortbildungen, Fach- und Betriebswirtfortbildungen oder auch die Weiterbildung zum Geprüften Restaurator förderfähig.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben den Kursgebühren werden auch Prüfungsgebühren finanziell gefördert.
weitere Infos:
Tipp: Der Online-Förderrechner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hilft bei der Ermittlung Ihres Förderanspruchs.
75-Prozent-Förderung sind möglich – unser Rechenbeispiel zur Kostenreduzierung per Aufstiegs-BAföG
Per Aufstiegs-BaföG werden bis zu 75 Prozent der Bildungskosten übernommen, wie das fiktive Beispiel eines Kurses mit 9.000 € Gesamtgebühren zeigt:
Lehrgangsgebühr: 9.000 €
Prüfungsgebühr: 1.000 €
50-Prozent-Zuschuss Lehrgang: 4.500 €
50-Prozent-Zuschuss Prüfung: 500 €
50-Prozent-Darlehen der KfW: 5.000 €
Darlehenserlass (Prüfungserfolg): 2.500 €
Eigenanteil Lehrgangsgebühr: 2.250 €
Eigenanteil Prüfungsgebühr: 250 €
Stipendium der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Das bundesweite Stipendienprogramm zur beruflichen Weiterbildung zur Geprüften Restauratorin oder zum Geprüften Restaurator – Master Professional für Restaurierung im Handwerk, welches von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ins Leben gerufen wurde, soll Handwerkern die Chance geben, dieses besondere Arbeitsfeld in der Denkmalpflege zu erschließen.
Die Bewerbungsphase beginnt in der Regel im April und endet gegen Ende September bzw. Anfang Oktober.
Die Stipendien, die mit jeweils 6.000 Euro dotiert sind, ermöglichen den Besuch entsprechender Lehrgänge an anerkannten denkmalpflegerischen Bildungszentren in Deutschland.
Förderung über das SAB-Programm Berufliche Weiterbildung
Der Freistaat Sachsen unterstützt den individuellen Aufbau und die Stärkung fachlicher Kompetenzen und Qualifikationen mit Zuschüssen für die berufliche Weiterbildung.
Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die erwerbstätig sind, können die Förderung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beantragen, wenn ihr durchschnittliches monatliche Bruttoeinkommen maximal 3.700 Euro beträgt.
Maximal 4.500 Euro werden ausgezahlt. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gibt es in der Regel sogar 80 Prozent Zuschuss in Form einer Pauschale.
Begabtenförderung berufliche Bildung (Bundesprogramm)
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen können über das Bundesprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Stipendium beantragen.
Voraussetzung ist jedoch, dass Antragsteller zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm jünger als 25 Jahre sind.
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen von jährlich bis zu 2.400 Euro beantragt werden. Als Eigenanteil sind zehn Prozent der Fortbildungskosten zu stemmen.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres.