FAQ – Fragen und Antworten zum Preis
Wer kann sich für den Denkmalpflegepreis bewerben?
Handwerksbetriebe aus den Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig mit Arbeiten an alten und schützenswerten Gebäuden oder Objekten. Zulässig sind Arbeiten an festen Denkmälern (auch außerhalb Sachsens). Bewegliche Kulturgüter sind erlaubt, wenn der größte Teil der Arbeit in Sachsen erledigt wurde.
Welche Objekte dürfen eingereicht werden?
Das Objekt muss fertiggestellt sein. Die Fertigstellung darf höchstens 3 Jahre her sein. Jeder Betrieb kann nur ein Objekt einreichen. Zusätzlich ist eine Beteiligung an einem Teamprojekt möglich. Jedes Objekt darf nur ein einziges Mal eingereicht werden.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
- Füllen Sie das nachfolgende Bewerbungsformular vollständig aus.
- Nach dem Absenden des Bewerbungsformulars erhalten Sie einen persönlichen Nextcloud-Link zum Hochladen Ihrer Unterlagen per Mail.
- Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über den Nextcloud-Link ein.
Die Unterlagen sollten beinhalten:
Fotos: vor, während und nach der Arbeit. Ggf. eine kurze Erklärung aller Auflagen des Denkmalschutzes und ein Nachweis, dass sie erfüllt wurden. Eine Beschreibung der eigenen handwerklichen Arbeiten, Materialien und Techniken. Hinweise auf besondere Leistungen (für Sonderpreise), z. B. traditionelle Techniken, Nachhaltigkeit oder Arbeit mit Nachwuchs. Optional: ein kurzes Video zum Projekt (max. 2 Minuten).
Bis wann muss die Bewerbung eingereicht werden?
Einreichungen sind bis zum 31.07.2026 möglich.
Welche Auszeichnungen werden verliehen?
1.–3. Platz: Denkmalpflegepreis.
4.–6. Platz: Anerkennungsurkunde.
Zusätzlich können bis zu drei Sonderpreise verliehen werden. Sonderpreise gibt es für besondere Leistungen in der Denkmalpflege.

Vergaberichtlinien zum Denkmalpflegepreis des sächsischen Handwerks 2026
Alle Kriterien, Teilnahmebedingungen und Bewertungsgrundlagen sind in den Vergaberichtlinien zusammengefasst.
