Gebäudeenergieberater im Handwerk
26. Februar 2027 | 14:00 – 20:00
Energieeffizienz und Gebäudesanierung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Viele Immobilien in Deutschland entsprechen nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen – gleichzeitig steigen Energiekosten und Beratungsbedarf.
Mit dem Lehrgang „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ qualifizieren Sie sich für eine gefragte Aufgabe: Sie beraten Eigentümerinnen und Eigentümer fachkundig zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, bewerten Wohngebäude ganzheitlich und entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungskonzepte.
Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse zum baulichen Wärmeschutz, zur Heizungs- und Anlagentechnik, zur Erstellung von Energieausweisen sowie zur verständlichen Kundenberatung. So verbinden Sie handwerkliche Erfahrung mit aktueller Energiekompetenz und schaffen sich wertvolle neue Möglichkeiten in einem wachsenden Markt.
Mitzubringen:
- eigener Laptop
Umfang & Format
- 244 Unterrichtseinheiten
- 26.02.2027 – 17.07.2027
- Berufsbegleitend (Freitag Nachmittag / Samstag)
Themenschwerpunkte:
Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen:
- Baustoffkunde
- Baukonstruktion
- Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Recycling, Nachhaltigkeit
Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen:
- Wärme- und Feuchteschutz
- Schall- und Branschutz
Technische Anlagen bewerten und auswählen:
- Energie- und Umwelttechnik
- Anlagentechnik – Heizung und Warmwasser
- Anlagentechnik – Erneuerbare Energien
- Anlagentechnik – Raumlufttechnik
- Anlagentechnik – Beleuchtungs-/Elektrotechnik
Energetische Gebäudesanierungen planen und kommunizieren:
- Gebäude und technische Anlagen für die bauphysikalische Beurteilung
- Durchführung von Berechnungen nach geltendem Recht und mit geltender Normen
- Ganzheitliches Modernisierungskonzept zur Verbesserung der Energie- und Treibhausgasbilanz des Gebäudebestandes
- Kosten-/Nutzrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme
- Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung
- Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Neubau und Gebäudebestand
- Verantwortung, die sich aus der Beratungsleistung ergibt, privatrechtliche Konsequenzen
- Planung, Vorbereitung und Führen von Kundengesprächen, Präsentieren von Beratungsberichten im Beratungsgespräch
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer die Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf bestanden hat. Abweichend davon, kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Zeugnis der Handwerkskammer zu Leipzig, bundesweit anerkannter Abschluss

